Konrektor
Konrektor
Konrektor

Theodor - Schüz - Realschule
- Schule mit bilingualem Zug und Bläserklassenprofil -
Informationen A-Z
A
F
B
G
D
E
H
I
J
K
M
N
T
O
V
P
R
Z
S
L
S
Abmeldung vom Religionsunterricht
Nur in den ersten 14 Tagen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht und nur aus ‚Glaubens- und Gewissensgründen’ möglich (ab dem 14. Lebensjahr). Dafür wird dann die Teilnahme am Ethikunterricht Pflicht (ab Klasse 8).
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin ist zuständig für die Unterstützung bei Lerntechniken, Leistungsproblemen oder Motivationsproblemen. Sie kann konkret Hilfe innerhalb einer Klasse oder in der Arbeit mit dem einzelnen Kind und den Eltern anbieten. Ebenso arbeitet sie auf Wunsch mit außerschulischen Partnern oder Lehrkräften zusammen. Prinzipiell unterliegt jede Beratung der Schweigepflicht. Sie können über das Sekretariat Termine bei der Beratungslehrerin vereinbaren ( siehe Reiter "Beratungslehrerin" oder selbst Kontakt aufnehmen.)
Beurlaubung
Sollte ein Schüler wegen eines besonderen Anlasses mehrere Tage, Wochen oder Monate nicht am Unterricht teilnehmen können, erfolgt die Genehmigung über die Schulleitung nach entsprechendem schriftlichem Antrag. Bei ein- bis zweitägigen Beurlaubungen (Ausnahme direkt vor bzw. nach Schulferien) sind die Klassenlehrer zuständig.
BORS
Beim Themenorientierten Projekt werden in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, sowie den Firmen, Behörden und Schulen in Herrenberg und Umgebung Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt vermittelt und Hilfen für die Berufswahl gegeben (insbesondere in Klasse 9). Ein Schwerpunkt ist die Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung.
Buchbeschädigung
Sollte ein Schüler zu Beginn des Schuljahres bei den ausgegebenen Schulbüchern eine Beschädigung feststellen, so ist dies unmittelbar beim Fachlehrer zu melden. Ansonsten muss die Beschädigung am Ende des Schuljahres wertmäßig ausgeglichen werden. Bei Verlust eines Buches muss dieses ersetzt werden. (s. Elterninformation „Bücherausleihe“)
Elterntaxis
Ein Anliegen der drei Längenholzschulen ist es, dass der Schulweg ggf. in Kombination mit Bus und Bahn, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Elterntaxis sind auf dem Schulgelände bzw. in den Parkbereichen nicht erwünscht. Falls es im Einzelfall notwendig sein sollte, gibt es vor dem Längenholz-Schulgelände fünf als „Elterntaxi“ gekennzeichnete Kurzzeitparkplätze, die zum Ein- und Aussteigen genutzt werden können.
Englandfahrt
Die Englandfahrt wird an der TSR seit vielen Jahren durchgeführt und soll den Teilnehmern ermöglichen, Land und Leute kennen zu lernen. Es können jedes Jahr 60 Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 8 an der Sprachreise teilnehmen. Ausschlaggebend für die Teilnahme sind vor allem Verhalten und Jahresleistung, zudem müssen die Schüler eine Bewerbung bei den koordinierenden Lehrern der Sprachreise abgeben und an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Jedes Schulversäumnis muss von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. Spätestens am zweiten Tag der Verhinderung muss die Entschuldigung schriftlich vorliegen. Wenn Sie Ihr Kind am ersten Tag (fern)mündlich entschuldigt haben, ist spätestens am dritten Tag eine schriftliche Mitteilung einzureichen. (E-Mails gelten nicht als schriftliche Entschuldigung.)
EuroKom
Die EuroKom ist eine Kommunikationsprüfung in Klassenstufe 10 im Fach Englisch. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei zeigen, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, Sprache anzuwenden, Inhalte zu verstehen, Ergebnisse zu präsentieren, sowie Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren.
Exkursionen
In einzelnen Fächern können die Fachlehrer zur Vertiefung oder Veranschaulichung von Lerninhalten Ausfahrten, Ausflüge oder Wanderungen nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung durchführen. Die Aufsichtspflicht liegt in dieser Zeit bei der begleitenden Lehrkraft. Die Schüler sind immer über den Schulträger versichert.
Fahrkarten
Eine große Anzahl unserer Schüler/innen nimmt den Personennahverkehr nach Herrenberg in Anspruch.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Abo-Center.
DB-Vertrieb/VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart)
0711-76 16 41 93
Naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH)
0731-15 50 532
Für Personen, die nur monatsweise (z. B. im Winter) fahren wollen oder Personen, die nicht ins Abo wollen, steht ergänzend ab 01.03.2023 ein netzweit gültiges MonatsTicket „AusbildungsTicket U 27“ für 47,00 € zur Verfügung (keinerlei Kostenersatz durch die Landkreise).
--> Information zum neuen JugendTicketBW <--
Schülerinnen und Schüler, die eine Polygo-Fahrkarte verlieren, senden bitte an folgende E-Mail ihre Verlustmeldung: abo-vvs-scool@deutschebahn.com
Die Ersatzchipkarte kostet eine Gebühr von 15,-- Euro. Die alte Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt.

Ferien und bewegl. Feiertage
Die Ferienpläne gibt es hier:
Fiese Falle
Dieses Angebot ist ein Baustein der Suchtprävention und richtet sich an die Klassenstufe 5. Thematisiert wird das Rauchen. Die Veranstaltung dauert zwei Schulstunden und wird von einem externen Trainer moderiert. Nähere Informationen unter
F.Ü.R.-Projekt
Das F.Ü.R.-Projekt (Freunde Üben Rücksicht) ist ein Projekt zur Prävention einer zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Schülern. Ziel des Projektes ist es, die Klassengemeinschaft zu stärken und destruktives Verhalten abzubauen. Themen wie: · Sensibilisierung für verschiedenartige Gewaltformen (verbal, psychisch, körperlich) · Zivilcourage und Entwicklung von Sozialkompetenz (Achtung der Würde der Mitmenschen) · Förderung eines positiven Selbstwertgefühles · Umgang mit Wut und Aggression. Das Projekt dient der Vermittlung von Werten und der Stärkung einer Grundhaltung, geprägt durch Respekt, Achtung und Toleranz. Das Projekt ist ein reines Elternprojekt für die jeweils neuen 5. Klassen.
Informationen gibt es bei Frau Schlotter unter folgender E-Mailadresse: Schlottermichi75@gmail.com
Gesamtelternbeirat (GEB)
Die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen des Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Aufgaben des GEBs sind u.a.: · Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren · Vorschläge, Anregungen, Empfehlungen von allgemeiner Bedeutung an den Schulträger bzw. die Schulaufsichtsbehörde zu richten · Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage mitzuwirken · Zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens beizutragen. Weitere Infos (Ferienkalender, Termine, Projekte…) sind unter www.geb-herrenberg.de zu finden.
Handynutzung
Auf dem gesamten Schulgelände dürfen kommunikations-elektronische Geräte (z.B. Handys, Smartphones, Tablets usw.) nur mit Erlaubnis Lehrers als Unterrichtsmittel. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Verstöße hiergegen sind Verstöße gegen die Hausordnung und werden sanktioniert.
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt der Infektionsschutz hinsichtlich besonderer gesundheitlicher Anforderungen und meldepflichtiger Krankheiten. Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20.07.2000 (zuletzt geändert am 31.10.2006) geregelt. Zu den meldepflichtigen Krankheiten zählen u.a. Keuchhusten, Masern, Mumps, Diphtherie und auch Lausbefall. Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html