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Wichtige Hinweise

Sollte die Schülerin bzw. der Schüler an einem oder mehreren der Prüfungstage krank sein (einschließlich der Termine, die im Rahmen der Fachinternen Überprüfung festgelegt wurden), dann muss ein für den jeweiligen Prüfungstag ärztliches Attest bei der Schulleitung eingereicht werden. Es kommt zu den Prüfungsakten.

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Wir bitten trotzdem um telefonische Nachricht bis zum Beginn der Prüfung.

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Der Schüler erhält dann die Möglichkeit, an einem Nachschreibetermin seine Prüfung abzulegen.

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Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis zu einem Tag vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung möglich.

Dieser Rücktritt wird der Schulleitung schriftlich mit der Unterschrift der Erziehungs- berechtigten gemeldet.

Der Schüler ist verpflichtet, ab dem folgenden Tag den Unterricht der Klasse 9 zu besuchen.

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Ein Rücktritt während der Prüfung oder Nichtteilnahme: Wird die Nichtteilnahme auf Antrag genehmigt, hat der Schüler die nicht abgelegten Prüfungsteile in einem vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport angesetzten Nachtermin nachzuholen.

Nimmt der Schüler an dem Nachprüfungstermin ganz oder teilweise mit Genehmigung nicht teil, so gilt die Prüfung als nicht angetreten.

Eine Genehmigung durch die Schulleitung darf nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Schüler den Grund unverzüglich der Schulleitung mitgeteilt hat.

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Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit.

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Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit „ungenügend“ bewertet.

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Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien sind in der Prüfung verboten.

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Das Mitführen gilt als Täuschungshandlung i. S. von § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlussprüfung an den Realschulen und allgemein bildenden Schulen und führt zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Prüfung. Die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Sie kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Eine Zulassung zum Nachschreibetermin im gleichen Prüfungsjahr ist nicht zulässig.

Schriftliche Prüfung

An den Prüfungstagen und am Tag vor den jeweiligen Prüfungen entfällt für die Schüler der Klassen 10 der Nachmittagsunterricht.

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Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 8 Uhr.

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Deutsch

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Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem vierstündigen Aufsatz (240 Minuten). Der Schüler wählt eine der vier folgenden Aufgaben zur Bearbeitung aus:

Aufgabe 1: Texte beschreiben (Gedicht)

Aufgabe 2: Texte beschreiben (Kurzprosa)

Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und schreiben (Kompendium)

Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten - Pflichtlektüre

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Englisch

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Die Arbeitszeit für die Aufgaben beträgt 120 Minuten. Die schriftliche Prüfung im Fach Englisch besteht aus den Teilbereichen:

Textorientierte Aufgaben, kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen, themengebundene Sprachproduktion sowie Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.

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Mathematik

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Die schriftliche Prüfung besteht aus Pflicht- und Wahlaufgaben. Die Schüler haben 180 Minuten Zeit, um die Aufgaben zu lösen.

Der Pflichtbereich umfasst sechs bis acht Aufgaben. Im Pflichtbereich werden Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie grundlegende Lösungsstrategien geprüft. Alle Aufgaben müssen bearbeitet werden.

Der Wahlbereich umfasst drei bis vier Aufgaben. Es sind zwei Aufgaben zu bearbeiten. Bearbeiten die Schüler mehr als zwei Aufgaben, werden die beiden besten gewertet. Die Aufgaben des Wahlbereichs stellen erhöhte Ansprüche bezüglich der Lösungsstrategien und Begründungen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen.

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Dieser besteht aus dem Schulleiter der Theodor–Schüz-Realschule in Herrenberg, den Prüfungsfachlehrern dieser Realschule und den prüfenden Lehrern der ORS.

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Auf Wunsch der Schüler kann die schriftliche Prüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.

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Es ist nicht möglich in weiteren Fächern oder Fächerverbünden eine mündliche Prüfung durchzuführen.

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Einen Tag nach der Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung müssen die Schüler, die sich mündlich prüfen lassen wollen, bei der Schulleitung einen Antrag stellen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet, ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer erstreckt, die schriftlich geprüft wurden. Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden überwiegend dem Stoffgebiet der Klassen 9 und 10 der Realschule entnommen.

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Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

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Der Schüler benennt vor Beginn der Prüfung ein Schwerpunktthema. Dieses Thema wird in die Prüfung einbezogen. Jeder Schüler wird in seinem Prüfungsfach insgesamt etwa 15 Minuten geprüft. Zur Vorbereitung des allgemeinen Teils gibt es unmittelbar vor der Prüfung eine Vorbereitungszeit.

 

Die Gesamtnote der Prüfungsleistung errechnet sich zur Hälfte aus der Note der schriftlichen Prüfung und zur Hälfte aus der Note der mündlichen Prüfung. Bei einer mündlichen Prüfung in Englisch bleibt die Wertung der EuroKomPrüfung unberührt.

EuroKom Prüfung

Die Schüler werden einzeln oder im Tandem geprüft.

Diese Prüfung dauert etwa 15 Minuten.

 

Die Gesamtnote in der ersten Fremdsprache errechnet sich zur Hälfte aus der Jahresleistung und der Prüfungsleistung.

 

Die Prüfungsleistung setzt sich aus der EuroKom Prüfung und der schriftlichen Prüfung zusammen, die jeweils gleich gewichtet werden.

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Die EuroKom Prüfung umfasst drei Teile:

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- Präsentation des Schwerpunktthemas

- Hörverstehen und

- kommunikative und situative Aufgabenformen

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Aus organisatorischen Gründen findet in der Regel (siehe Vertretungsplan) an den vier Prüfungstagen für die Schüler der 10. Klassen kein Unterricht statt.

Technik Prüfung

Informationen folgen

Notenermittlung und Abschlusszeugnis

In den Fächern, in denen der Schüler weder schriftlich noch mündlich geprüft wird, zählt die Jahresleistung.

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Die Jahresleistungs-Noten in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden den Schülern durch die Fachlehrer jeweils am letzten Schultag vor der entsprechenden schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.

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In den Fächern Deutsch und Mathematik, in denen der Schüler nur schriftlich geprüft wird, zählen Jahresleistung und Ergebnis der Prüfungsarbeit zu je 50 %.

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Schließt sich an die schriftliche Prüfung noch eine mündliche Prüfung an, werden schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung gemittelt und geben zusammen 50% der Endnote.

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Im Fach Englisch gilt die EuroKom Prüfung als Teil der Prüfungsleistung und zählt gegenüber dem übrigen Teil der Prüfung zur Hälfte (25% EuroKom + 25% schriftliche Prüfung).

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In der Kompetenzprüfung gilt die Prüfungsleistung als eigenständiges Endergebnis, das die Endergebnisse der hierbei einbezogenen Fächer oder Fächerverbünde unberührt lässt.

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Im Wahlpflichtfach und in NWA zählt die Fachinterne Überprüfung ein Drittel der Gesamtleistung. Alle Noten werden bis zu einem Zehntel berechnet und in der üblichen Weise gerundet.

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Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stellt fest, wer die Prüfung bestanden hat. Maßgebend für diese Feststellung ist die Realschulversetzungsordnung.

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Das Ergebnis der Kompetenzprüfung wird in die Berechnung des Durchschnitts der maßgebenden Fächer und Kernfächer einbezogen.

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In die Ausgleichsregelung wird das Ergebnis der Kompetenzprüfung nicht einbezogen.

Mündliche Prüfung
Technik
Befreiung1
Zeugnis
AES

Informationen folgen

Eurocom

Hauptschulabschluss Kl.9 für G-Niveau

Den Ablauf der Abschlussprüfung im G - Niveau finden Sie hier.

G Niveau
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