Konrektor
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Theodor - Schüz - Realschule
- Schule mit bilingualem Zug, Bläserklassenprofil, Naturklasse und Kletter- Radklasse -
Fernlernunterricht
Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021
Fernunterricht = Schulpflicht
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Nichtteilnahme am Fernunterricht wird wie
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eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.
Stundenplanmäßiges Unterrichten
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Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.
Kommunikation
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Die Lehrkraft kommuniziert regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
z.B. über die schulcloud, E-Mail, Videokonferenz oder Telefon -
Lehrer gibt regelmäßige Aufgabenerteilung
und Rückmeldungen zu den Schülerarbeiten
Leistungsfeststellung
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Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-) Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen werden.
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Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernunterricht möglich.
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Schriftliche Leistungsfeststellungen sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich im Präsenzunterricht zu erbringen
Ganze Klassen oder Lerngruppen sind im Fernunterricht
Strukturierung des Fernunterrichts (Schulwoche / Unterrichtstag):
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definierte Zeiten für Beginn und Ende des Unterrichtstages
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eine verlässliche Regelkommunikation (cloud, E-Mail, Videokonf., Tel.)
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eine Kontrolle der Anwesenheit der Schüler*innen (immer in der 1.U-Stunde)
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eine angemessene Verteilung der Unterrichtsinhalte