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Fernlernunterricht

Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021

 

Fernunterricht = Schulpflicht

  • Nichtteilnahme am Fernunterricht wird wie

  • eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt.

 

Stundenplanmäßiges Unterrichten

  • Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.

 

Kommunikation

  • Die Lehrkraft kommuniziert regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
    z.B. über die schulcloud, E-Mail, Videokonferenz oder Telefon

  • Lehrer gibt regelmäßige Aufgabenerteilung
    und Rückmeldungen zu den Schülerarbeiten

 

Leistungsfeststellung

  • Grundsätzlich können alle Leistungen, die im (Fern-) Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen werden.

  • Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernunterricht möglich.

  • Schriftliche Leistungsfeststellungen sind aus Gründen der Chancengleichheit grundsätzlich im Präsenzunterricht zu erbringen

 

Ganze Klassen oder Lerngruppen sind im Fernunterricht

Strukturierung des Fernunterrichts (Schulwoche / Unterrichtstag):

  • definierte Zeiten für Beginn und Ende des Unterrichtstages

  • eine verlässliche Regelkommunikation (cloud, E-Mail, Videokonf., Tel.)

  • eine Kontrolle der Anwesenheit der Schüler*innen (immer in der 1.U-Stunde)

  • eine angemessene Verteilung der Unterrichtsinhalte

 

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Unter diesem Link kann die ausführliche Version der Qualitätsstandards des Fernlernunterrichts eingesehen werden.

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