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Schulordnung

Befahren des Schulhofs mit dem PKW

Der Schulhof des Schulzentrums darf grundsätzlich nur mit Genehmigung befahren werden.

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Bitte beachten Sie das Parkverbot auf dem Schulhof insbesondere bei Elternabenden und sonstigen schulischen Veranstaltungen.

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Die Stadtverwaltung beabsichtigt, verstärkt Kontrollen durchzuführen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern zu ahnden.

Befreiung vom Unterricht

Befreiungen betreffen den Unterricht in einem bestimmten Fach, z.B. den Sportunterricht oder Teile davon.

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Der Schulleiter befreit in diesem Fall ganz oder teilweise vom Unterricht, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht teilnehmen kann.

Allerdings kann der Schulleiter in begründeten Fällen die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

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Befreiung während des Unterrichts, z.B. wegen Übelkeit, erfolgt durch die Lehrkraft der entsprechenden Stunde, bzw. durch den Klassenlehrer.

Die Schülerin bzw. der Schüler muss sich sofort im Rektorat melden.

Befreiung vom Unterricht an islamischen Feiertagen

Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, können auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt werden.

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Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der vom Erziehungsberechtigten beziehungsweise bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen ist, muss – soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist – eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein.

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Zuständig für die Beurlaubung ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Bilder machen vieles um uns herum lebendiger und anschaulicher.

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Wir dokumentieren oft Projekte oder Veranstaltungen mit Bildern, die unsere Schüler und Schülerinnen bei verschiedenen Aktivitäten zeigen.

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Dies ist aus Datenschutzgründen problematisch. Daher hat das Ministerium eine Vorschrift erlassen, dass die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten – auch von Fotografien – mit Namensnennung von Schülerinnen und Schülern sowie von deren Erziehungsberechtigten nur mit der schriftlichen Einwilligung der jeweils betroffenen Person bzw. Personen zulässig ist.

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Bitte melden Sie sich wenn Sie Fotos ihres Kindes auf dieser Homepage finden, und Sie diese Fotos nicht veröffentlicht haben wollen.

Dienste

Der Marktdienst wird von den Klassenstufen 7-9 durchgeführt.

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Die Klassen 6 übernimmt den Pausenhofdienst.

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Die Einteilung wird über das „digitale Schwarzebrett“ bekannt gegeben.

Befreiung
Dienste
PKW
Befreiung1
Daten

Fehlzeiten / Krankheitsbedingte Schulversäumnisse

Wir bitten die Eltern, Entschuldigungen wegen Erkrankung ihrer Kinder bis spätestens zum 2. Krankheitstag dem Klassenlehrer schriftlich zukommen zu lassen und von telefonischen Entschuldigungen abzusehen.

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Kopfläuse? Schnelles Handeln ist wichtig – bitte sofort die Schule informieren. Eines vorweg: Der Kopflausbefall ist kein Zeichen für mangelnde Hygiene und auch keine „Schmuddelkrankheit“. Auf sauberem Kopf fühlen sich die Läuse genauso wohl wie auf ungepflegtem. Bitte helfen sie mit, eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Ferien

Wir bitten dringend darum, sich nach den Ferienterminen (auch in Bezug auf die eigene Urlaubsplanung) zu richten.

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Eine Beurlaubung der Schüler wegen individueller Ferienplanung der Familien außerhalb dieser Termine kann vom Schulleiter grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Fundbüro

Verlorene Kleidungsstücke können beim Hausmeisterbüro (Kleiderkiste) abgeholt werden.

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Die Wertsachen sind im Sekretariat.

Handy - Abholung im Rektorat

Montag bis Donnerstag:

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Jeweils nach dem Vormittags- bzw. Nachmittagsunterricht (spätestens 15.30 Uhr bzw. in Rücksprache mit der unterrichteten Lehrkraft)!

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Freitag:

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Spätestens in der 2. Pause (ab 11.20 Uhr)!

Meldepflichtige Krankheiten

Bestimmte Infektionskrankheiten (Masern, Scharlach, Röteln,

Gelbfieber…) müssen die Eltern unverzüglich der Schule mitteilen.

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Die Schule wiederum ist dem Gesundheitsamt gegenüber verpflichtet, die Erkrankung ihres Kindes mitzuteilen.

Infektionsschutzgesetz §§ 6 bis 15 (Meldewesen)

Fehlzeiten
Ferien
Fundbüro
Handy
Meldepflicht

Schülerbeförderung/Fahrkartenausgabe

Eine große Anzahl unserer Schüler nimmt den Personennahverkehr nach Herrenberg in Anspruch.

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Falls Sie Fragen zu der Fahrkartenorganisation haben, bitten wir Sie, unser Sekretariat anzurufen.

Schmuck

Das Tragen von Schmuck während des Sport-/Schwimmunterrichts ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

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Dies gilt für jeglichen Schmuck, durch den eine Verletzungsgefahr ausgehen kann.

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Auf die Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen weisen wir ausdrücklich hin.

Verhalten nach einem Unfall

1. Schul- bzw. Schulwegunfälle bitte sofort dem Sekretariat der Schule melden, damit Unfallanzeige erstattet werden kann.

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2. Den behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt auf die Tatsache hinweisen, dass es sich um einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gehandelt hat.

Der Vertretungsplan

...wird über das „digitale schwarze Brett“ veröffentlicht!

Schülerbeförderung
Schmuck
Verhalten nach Unfall
Vertretungsplan

Wertsachen im Sport-/ Schwimmunterricht

  • Das Mitbringen von Wertsachen zum Sport-/Schwimmunterricht sollte unterbleiben und unterliegt der Verantwortung der Schüler.

  • Wertsachen dürfen nicht in den Umkleidekabinen aufbewahrt werden.

  • In der Schwimmhalle werden die Wertsachen in einem Beutel gesammelt und mit in die Schwimmhalle gebracht. Auch hier kann nur eine Teilaufsicht erfolgen. Wertsachen dürfen keinesfalls in den Umkleideräumen verbleiben.

 

Gegen den Verlust von Wertsachen kann keinerlei Garantie gegeben oder Ansprüche gegen den Lehrer oder die Schulleitung geltend gemacht werden.

Wertsachen
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