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Abmeldung vom Religionsunterricht

Nur in den ersten 14 Tagen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht und nur aus ‚Glaubens- und Gewissensgründen’ möglich (ab dem 14. Lebensjahr). Dafür wird dann die Teilnahme am Ethikunterricht Pflicht (ab Klasse 8).

Aktuelle Termine

Die aktuellen und längerfristig bekannten Termine werden über die TSR Homepage, einem halbjährlichen Infobrief bzw. über regelmäßige Info-Mails des Elternbeirats oder der Schulleitung kommuniziert.

Amokalarm

An der Schule arbeitet ein Kriseninterventionsteam (KIT), das die entsprechenden Vorgaben und Vorkehrungen umsetzt. Weitere Details regelt die Schulleitung.

Abmeldung von der Schule

Wenn Sie ihr Kind von der TSR abmelden möchten, können Sie dies mit folgenden Unterlagen vornehmen.

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Backwarenverkauf

In beiden großen Pausen können die Schüler Backwaren in der Mensa kaufen. Es besteht keine Verpflichtung der Schule, einen Bäckerverkauf anzubieten.

Belobigungen (Urkunden)

Um eine Belobigung zu bekommen, ist ein Gesamtnotendurch-schnitt von 2,0 bis 2,4 erforderlich.

Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin ist zuständig für die Unterstützung bei Lerntechniken, Leistungsproblemen oder Motivationsproblemen. Sie kann konkret Hilfe innerhalb einer Klasse oder in der Arbeit mit dem einzelnen Kind und den Eltern anbieten. Ebenso arbeitet sie auf Wunsch mit außerschulischen Partnern oder Lehrkräften zusammen. Prinzipiell unterliegt jede Beratung der Schweigepflicht. Sie können über das Sekretariat Termine bei der Beratungslehrerin vereinbaren ( siehe Reiter "Beratungslehrerin" oder selbst Kontakt aufnehmen.)

Beurlaubung

Sollte ein Schüler wegen eines besonderen Anlasses mehrere Tage, Wochen oder Monate nicht am Unterricht teilnehmen können, erfolgt die Genehmigung über die Schulleitung nach entsprechendem schriftlichem Antrag. Bei ein- bis zweitägigen Beurlaubungen (Ausnahme direkt vor bzw. nach Schulferien) sind die Klassenlehrer zuständig.

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BORS

Beim Themenorientierten Projekt werden in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, sowie den Firmen, Behörden und Schulen in Herrenberg und Umgebung Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt vermittelt und Hilfen für die Berufswahl gegeben (insbesondere in Klasse 9). Ein Schwerpunkt ist die Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung.

Bildungs- und Teilhabepaket

Infos dazu gibt es hier: Bildungs- und Teilhabepaket

Buchbeschädigung

Sollte ein Schüler zu Beginn des Schuljahres bei den ausgegebenen Schulbüchern eine Beschädigung feststellen, so ist dies unmittelbar beim Fachlehrer zu melden. Ansonsten muss die Beschädigung am Ende des Schuljahres wertmäßig ausgeglichen werden. Bei Verlust eines Buches muss dieses ersetzt werden. (s. Elterninformation „Bücherausleihe“)

 

Doppelstunden

An der TSR erfolgt die Rhythmisierung nach dem Doppelstundenmodell.

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Durchsagen

An der TSR gibt es eine Lautsprecheranlage für zentrale Durchsagen im gesamten Schulgebäude. Diese Durchsagen zu verschiedenen, die Schulgemeinschaft betreffenden Themen erfolgen primär durch die Schulleitung, ggf. auch durch die SMV oder einzelne Lehrkräfte.

Elterntaxis

Ein Anliegen der drei Längenholzschulen ist es, dass der Schulweg ggf. in Kombination mit Bus und Bahn, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Elterntaxis sind auf dem Schulgelände bzw. in den Parkbereichen nicht erwünscht. Falls es im Einzelfall notwendig sein sollte, gibt es vor dem Längenholz-Schulgelände fünf als „Elterntaxi“ gekennzeichnete Kurzzeitparkplätze, die zum Ein- und Aussteigen genutzt werden können. 

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Englandfahrt

Die Englandfahrt wird an der TSR seit vielen Jahren durchgeführt und soll den Teilnehmern ermöglichen, Land und Leute kennen zu lernen. Es können jedes Jahr 60 Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 8 an der Sprachreise teilnehmen. Ausschlaggebend für die Teilnahme sind vor allem Verhalten und Jahresleistung, zudem müssen die Schüler eine Bewerbung bei den koordinierenden Lehrern der Sprachreise abgeben und an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.

Jedes Schulversäumnis muss von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. Spätestens am zweiten Tag der Verhinderung muss die Entschuldigung schriftlich vorliegen. Wenn Sie Ihr Kind am ersten Tag (fern)mündlich entschuldigt haben, ist spätestens am dritten Tag eine schriftliche Mitteilung einzureichen. (E-Mails gelten nicht als schriftliche Entschuldigung.)

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Ethikunterricht

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen ab Klasse 7 das Fach Ethik.

..ab 20/21 ab Klasse 6, ab 22/23 ab Klasse 7

EuroKom

Die EuroKom ist eine Kommunikationsprüfung in Klassenstufe 10 im Fach Englisch. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei zeigen, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, Sprache anzuwenden, Inhalte zu verstehen, Ergebnisse zu präsentieren, sowie Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren.

Exkursionen

In einzelnen Fächern können die Fachlehrer zur Vertiefung oder Veranschaulichung von Lerninhalten Ausfahrten, Ausflüge oder Wanderungen nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung durchführen. Die Aufsichtspflicht liegt in dieser Zeit bei der begleitenden Lehrkraft. Die Schüler sind immer über den Schulträger versichert.

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Fahrkarten

Eine große Anzahl unserer Schüler/innen nimmt den Personennahverkehr nach Herrenberg in Anspruch.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Abo-Center.

DB-Vertrieb/VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart)

0711-76 16 41 93
Naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH)

0731-15 50 532
 

Für Personen, die nur monatsweise (z. B. im Winter) fahren wollen oder Personen, die nicht ins Abo wollen, steht ergänzend ab 01.03.2023 ein netzweit gültiges MonatsTicket „AusbildungsTicket U 27“ für 47,00 € zur Verfügung (keinerlei Kostenersatz durch die Landkreise).

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   --> Informationen zum D-Ticket JugendBW <--

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Schülerinnen und Schüler, die eine Polygo-Fahrkarte verlieren, senden bitte an folgende E-Mail ihre Verlustmeldung: abo-vvs-scool@deutschebahn.com

Die Ersatzchipkarte kostet eine Gebühr von 15,-- Euro. Die alte Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt.

Ferien und bewegl. Feiertage

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Feueralarm

Sollte an der Schule ein Feuer ausbrechen, wird die Schule entsprechend der Flucht- und Rettungspläne evakuiert. Einmal jährlich wird die Alarmsituation und Evakuierung mit einem Probelalarm trainiert.

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Fiese Falle

Dieses Angebot ist ein Baustein der Suchtprävention und richtet sich an die Klassenstufe 5. Thematisiert wird das Rauchen. Die Veranstaltung dauert zwei Schulstunden und wird von einem externen Trainer moderiert. Nähere Informationen unter

Fiese Falle

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Fundsachen

Fundsachen werden für eine bestimmte Zeit im Sekretariat aufbewahrt. Findet sich kein Eigentümer, werden sie an Einrichtungen für Bedürftige abgegeben.

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F.Ü.R.-Projekt

Das F.Ü.R.-Projekt (Freunde Üben Rücksicht) ist ein Projekt zur Prävention einer zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Schülern. Ziel des Projektes ist es, die Klassengemeinschaft zu stärken und destruktives Verhalten abzubauen. Themen wie: · Sensibilisierung für verschiedenartige Gewaltformen (verbal, psychisch, körperlich) · Zivilcourage und Entwicklung von Sozialkompetenz (Achtung der Würde der Mitmenschen) · Förderung eines positiven Selbstwertgefühles · Umgang mit Wut und Aggression. Das Projekt dient der Vermittlung von Werten und der Stärkung einer Grundhaltung, geprägt durch Respekt, Achtung und Toleranz. Das Projekt ist ein reines Elternprojekt für die jeweils neuen 5. Klassen.

 

Informationen gibt es bei Frau Schlotter unter folgender E-Mailadresse: Schlottermichi75@gmail.com

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Gesamtelternbeirat (GEB)

Die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen des Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Aufgaben des GEBs sind u.a.: · Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren · Vorschläge, Anregungen, Empfehlungen von allgemeiner Bedeutung an den Schulträger bzw. die Schulaufsichtsbehörde zu richten · Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage mitzuwirken · Zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens beizutragen. Weitere Infos (Ferienkalender, Termine, Projekte…) sind unter www.geb-herrenberg.de zu finden.

Getränkebrunnen

Alle Schüler/innen können in der Schule Wasser aus dem Trinkbrunnen holen. Dazu benötigen Sie eine eigene Trinkflasche.

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Handynutzung

Auf dem gesamten Schulgelände dürfen kommunikations-elektronische Geräte (z.B. Handys, Smartphones, Tablets usw.) nur mit Erlaubnis Lehrers als Unterrichtsmittel. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Verstöße hiergegen sind Verstöße gegen die Hausordnung und werden sanktioniert.

Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt der Infektionsschutz hinsichtlich besonderer gesundheitlicher Anforderungen und meldepflichtiger Krankheiten. Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20.07.2000 (zuletzt geändert am 31.10.2006) geregelt. Zu den meldepflichtigen Krankheiten zählen u.a. Keuchhusten, Masern, Mumps, Diphtherie und auch Lausbefall. Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html

Jahresausflug

Der Jahresausflugstag der Klassen 5-9 ist eine außerunterrichtliche Veranstaltung. Sie findet einmal pro Schuljahr, im Juli, statt.

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Kids Online

Der Workshop „Kids online – Gefahren im Internet“ wird in der Klassenstufe 6 im Rahmen der Präventionsprojekte in Zusammenarbeit mit dem Polizepräsidium Böblingen durchgeführt.

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Klassenelternvertreter

In der Klassenpflegschaftssitzung eines neuen Schuljahres werden pro Klasse zwei Klassenelternvertreter für jeweils zwei Jahre gewählt. Jeder an der Klassenpflegschaftssitzung anwesende Sorgeberechtigte kann sich wählen lassen. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem: · die Interessen der Elternschaft zu wahren, · Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben. · an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Sie laden zur Sitzung der Klassenpflegschaft (Elternabend) ein und nehmen an den Sitzungen des Elternbeirats der Schule teil. Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. 

Klassenpflegschaft (Elternabend)

Elternabende sind für jedes Schulhalbjahr vorgeschrieben. Die Versammlung setzt sich zusammen aus den Eltern der Klasse und den in der Klasse unterrichtenden Lehrern. Zu diesen Elternabenden lädt der Elternvertreter in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet den Abend. Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Krankenzimmer

Das Krankenzimmer befindet sich neben dem Sekretariat. Eltern von Schülern mit Krankheiten, bei denen im Alltag besondere Dinge zu beachten sind (z.B. Verabreichen einer bestimmten Medizin im Notfall), geben diese Information bereits bei der Schulanmeldung im Sekretariat an. Generell gibt es im Sekretariat keine Medikamente. Pflaster können bei kleineren Wunden ausgegeben werden. Sollte ein Schüler einen kleinen Unfall haben, wird der Schulsanitätsdienst, die Eltern und gegebenfalls ein Krankenwagen benachrichtigt.

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Läuse

Der Lausbefall eines Kindes ist meldepflichtig (im Sekretariat). Das Kind darf erst nach der Behandlung mit einem lausabtötenden Mittel wieder die Schule besuchen!

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Lehr- und Lernmittel

Ihre Tochter/Ihr Sohn hat die vom Schulträger finanzierten lernmittelfreien Bücher erhalten.

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Viele davon sind neu oder nur wenig gebraucht und sollten noch öfter ausgeliehen werden können. Ich bitte Sie darauf zu achten, dass die Bücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Zur Schonung der Bücher trägt auch ein fester Boden in der Schultasche erheblich bei.

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Bitte verwenden Sie unzerbrechliche Getränkeflaschen und schützen Sie diese zusätzlich vor dem Auslaufen von Flüssigkeit!

Wir sind verpflichtet, für übermäßig abgenutzte Bücher am Schuljahresende eine Entschädigung zu verlangen.

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Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Laufzettel

Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, wird er von der Lehrkraft mit einem Laufzettel ins Sekretariat geschickt, damit von dort aus die Erziehungsberechtigten informiert werden können und der Schüler abgeholt, bzw. nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden kann.

Mensa

Informationen über die Mensa finden sie hier.

Nachschreiben

Für das Nachschreiben von versäumten Klassenarbeiten sowie als ‚Nachsitz’-Termin hat die Schule am Freitagnachmittag ein Zeitfenster von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr eingerichtet. Der Termin wird angekündigt und hat Vorrang vor privaten Terminen. 

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Online-Vertretungsplan

Der Vertretungsplan für Ihr Kind ist über den Schulmanager abrufbar.

Preis

Um am Ende des Schuljahres für besonders gute Leistungen einen Preis (Urkunde) zu bekommen ist ein Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erforderlich.

Probealarm

Innerhalb der ersten zwei Monate eines neuen Schuljahres wird das reibungslose, komplette Räumen des Schulgebäudes im Brandfall geprobt. Der Alarm wird in Verbindung mit einer entsprechenden Durchsage von der Schulleitung ausgelöst. Alle Klassen verlassen die TSR zügig in Begleitung der jeweiligen Fachlehrer  und begeben sich zu den Sammelplätzen.

Feueralarm

Profilklassen

Die TSR bietet außer den Regelklassen die Profile "Bläserklasse" und ein bilinguales Profil an.

Weitere Informationen zu den Profilen finden Sie hier.

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Radwege

Von allen Teilorten gibt es ausgewiesene Verbindungswege (Radschulwege) zur Kernstadt und zum Längenholzschulzentrum.

→ Zufahrtswege und Parkplätze (für Pkw und Fahrräder)

Rauchen

2006 wurde vom Gemeinderat der Stadt Herrenberg beschlossen, dass alle öffentlichen Gebäude rauchfrei werden. Daher gilt das Rauchverbot generell für das gesamte Schulgelände.

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Religionsunterricht

Die evangelischen und katholischen Schüler besuchen den (konfessionsgebundenen) Religionsunterricht. Für Schüler anderer Konfessionen ist der Schüler/in ab der Klasse 5 verpflichtent das Unterrichtsfach Ethik belegen. Mit einer entsprechenden Erklärung der Eltern ist konfessionsungebundenen Schüler eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht möglich.

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Schließfächer

Schließfächer für die Schule können direkt online verwaltet und gebucht werden. Bitte wenden Sie sich an Astra Direkt.

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Schulbusprojekt

Das Busprojekt wird für die 5. Klassen der Längenholzschulen gemeinsam organisiert. Es handelt sich dabei um das verkehrssichere Verhalten am und im Bus. Zu Schuljahresbeginn wird hierzu eine Elterninformation über die Klassenlehrer herausgegeben.

Schulgesetz (SchG)

Viele maßgebliche Belange der Schulen sind gesetzlich geregelt, unter anderem im baden-württembergischen Schulgesetz nachzulesen.

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Schulplaner

Er ist Hausaufgaben-/Kommunikationsheft und Terminplaner und unterstützt die Arbeitsplanung und Zeiteinteilung. Außerdem dient er als wichtige Informationsquelle (z. B. Hausordnung und Kontaktdaten) und unkompliziertes Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Schule. Für schriftliche Entschuldigungen sollen entsprechende Formblätter aus dem  Planer genutzt werden.

Schullandheim

Nach Möglichkeit soll jeder Schüler im Laufe seines Schullebens einmal an einem Schullandheimaufenthalt teilgenommen haben. Dies findet an der TSR in der Regel in der Orientierungsstufe (Klasse 5/6) statt.

Schulsozialarbeit

Die Aufgabe des Schulsozialarbeiters Herr Bräuning ist es, Schüler, Eltern und Lehrer bei allen sozialen Fragen rund um die Schule zu beraten. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Schülersprecher

Alle Schülerinnen und Schüler wählen aus ihrer Mitte den Schülersprecher und seine beiden Stellvertreter. Diese vertreten die Interessen der Schülerschaft gegenüber Schulleitung, Lehrern und Eltern und sind Ansprechpartner für alle Schüler.

Sportunterricht

Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Sollte ein Schüler aufgrund einer Unpässlichkeit kurzfristig nicht teilnehmen können, benötigt er eine Entschuldigung. Trotzdem ist er zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet. Sollte ein Schüler längerfristig nicht oder nur teilweise teilnehmen können, benötigt er dafür ein entsprechendes ärztliches Attest. Der Sportlehrer vereinbart mit dem Schüler eine individuelle Regelung für den Unterrichtsbesuch. Hier die

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Stundenplan

Die Klassenstundenpläne bekommen alle Schülerinnen und Schüler am Schuljahresanfang ausgeteilt. Sie können die Stundenpläne auch auf dem Schulmanager einsehen.

Terminkalender

Einen Terminkalender mit allen rund um die TSR wichtigen Terminen finden Sie unter Aktuell >>

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Verbrauchsmaterialien

Außer den bereits erwähnten Büchern erhielten die Schüler unserer Schule bislang die Workbooks für Englisch und Französisch kostenlos.

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Hinzu kommen die von den Lehrern erstellten Arbeitsblätter, Kopien, Kanzleibögen für Klassenarbeiten, das Mitteilungsheft und  eine Abschlusszeugnismappe mit dem Zeugnis der Mittleren Reife für jeden Schüler.

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Die anfallenden Kosten für diese bereitgestellten Materialien zwingen uns, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 4 € pro Schüler und Schuljahr zu erheben.

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Die Gesamtlehrerkonferenz und der Elternbeirat haben diesem Antrag zugestimmt.

Verkehrsausschuss

Im schulübergreifenden Verkehrsausschuss werden alle Themen rund um die Verkehrssicherheit und die Bussituation besprochen. Mitglieder sind Lehrer, Schüler, Eltern, die Polizei, Vertreter des Ordnungsamtes und Vertreter der Busunternehmen. Für die 5. Klassen gibt es am Schuljahresanfang ein Bustraining unter Beteiligung der lokalen Busunternehmen. In unregelmäßigen Abständen und unangekündigt finden in Zusammenarbeit mit der Polizei Radkontrollen statt. Weitere Informationen

Verkehrssicherheitstag

Meist im Sommer findet für alle Schüler der Klassenstufe 8 des Längenholzschulzentrums der verbindliche Verkehrssicherheitstag statt, zu dem jeder Schüler sein Fahrrad mitbringt sollte. Neben Bremsübungen, Radgeschicklichkeitsparcours und anderen Stationen wird das Fahrrad einem kostenlosen Sicherheitscheck unterzogen.

Versetzung

In welchen Fällen die Versetzung in die nächste Klassenstufe erfolgen kann, ist in der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vertretung

Der Ersatz für eine ausfallende Unterrichtsstunde wird jeden Tag neu durch den Vertretungsplan geregelt. Diesen Plan können Sie über den Schulmanager abrufen. Tagesaktuell ist der Plan für die Schüler immer auf den Monitoren im Foyer der TSR einsehbar.

Verwaltungsgebühren der Schule

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  • Je Kopie 1 €, je beglaubigte Kopie 3 € (Bitte Original mitbringen)

  • Schülerausweis ausstellen 3 € (Bitte aktuelles Passbild mitbringen)

  • Zeugnisbeglaubigungen (von Zeugnissen, welche älter als 1 Jahr sind) 3,00 €

Zeugnis

In den Klassenstufen 5 und 6 gibt es im Zeugnis keine Verhaltens- und Mitarbeitsnoten, sondern eine Verbalbeurteilung. In den Klassenstufen 6 bis 9 werden Mitarbeits- und Verhaltensnoten erteilt. Die Zeugnishefte der Klassen 5 bis 9 müssen nach den Ferien unterschrieben über die Klassenlehrer an das Sekretariat zurückgegeben werden.

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